Viel wird über die geplante Verfassungsänderung in der Türkei diskutiert, aber worum geht es wirklich inhaltlich jenseits der politischen Rhetorik? Ich sprach mit dem Juristen und Experten für türkisches Recht Prof. Dr. Christian Rumpf über die geplante Reform. Rumpf beschäftigt sich seit langen Jahren mit der türkischen Verfassung und hat zahlreiche Publikationen zum Thema. Er promovierte u.a. über „Das Rechtsstaatsprinzip in der türkischen Rechtsordnung“.

Prof. Dr. Rumpf: „Auch ohne die Verfassungsänderung wird es so schnell keinen Putsch mehr geben, den Machtkampf haben die Zivilisten am 16. Juli morgens endgültig gewonnen.“
Auch in Deutschland wird höchst kontrovers über die Verfassungsänderung in der Türkei diskutiert, die Gegenstand des Referendums am 16. April ist. Sie sind Experte im türkischen Recht und arbeiten seit langen Jahren auf diesem Gebiet. Wie beurteilen Sie als Kenner diese Verfassungsänderung?
Das wird keine Änderung, sondern die Abschaffung des klassischen Systems einer parlamentarischen Demokratie, der Systemwechsel hin zu einer Diktatur. Die Wurzel des Übels, die natürlich dem türkischen Volk nicht erklärt wird, ist, dass der Präsident nicht nur die Exekutive kontrolliert (wie in den Vereinigten Staaten), sondern über seinen Vorsitz in der Mehrheitspartei auch das Parlament.
Die Regierung argumentiert, dass mit dieser Verfassungsänderung die Staatsstrukturen gestärkt werden. Dadurch seien Putschversuche wie im vergangenen Jahr nicht mehr möglich. Was halten Sie von dieser Argumentation?
Die Argumentation ist völlig abwegig. Früher war das Militär die verlässlichste Institution im Staat, mit einer extrem breiten Zustimmung in der Bevölkerung und einer durchaus volksnahen Ethik, die im Kemalismus wurzelte. Kein Putsch hat zu einer gravierenden Systemänderung geführt oder am demokratischen und rechtsstaatlichen Grundverständnis gerührt, im Gegenteil. Die Verfassung von 1982, als Verfassung des Militärs gegeißelt, hat sich – wie von mir übrigens seit ihrem Erlass vorausgesagt – als ausgewogenes Grundgesetz für einen demokratischen Rechtsstaat entwickelt. Das eigentliche Übel war und ist die politische Elite mit dem Machtanspruch ihrer Führer.
Wie sehen die Wirkungen dieses Machtanspruchs auf die Verfassungswirklichkeit aus?
Was überhaupt nicht diskutiert wird, ist der Umstand, dass außer der HDP, der Partei der kurdischen Minderheit, keine der großen Parteien innerlich demokratisch ist. Die Vorsitzenden haben den Anspruch, über jeden Kandidaten auf jeder Ebene zu entscheiden. Wer also im Parlament landet, kommt ohne die persönliche Zustimmung des Vorsitzenden dort auch nicht hin. Das ist der Zündstoff hinter der Verfassungsänderung. Der Präsident regiert nicht – wie in Frankreich – parallel zu seiner prinzipiell und innerlich demokratischen Partei, sondern mit einer Kaderpartei, die ihm als Vorsitzendem geradezu willenlos folgen wird. Der Putschversuch am 15. Juli, dessen Urheberschaft ja durchaus immer noch nicht klar ist, war durch Teile eines Militärs versucht worden, das weit von dem entfernt ist, was es als Gralshüter eines demokratischen Rechtsstaats in der Tradition Atatürks einmal war. Auch ohne die Verfassungsänderung wird es so schnell keinen Putsch mehr geben, den Machtkampf haben die Zivilisten am 16. Juli morgens endgültig gewonnen.
Regierungsvertreter widersprechen der Behauptung, dass mit der Reform die Gewaltenteilung aufgehoben werde. Im Gegenteil würden die Kompetenzen zwischen Parlament und Präsident „schärfer getrennt“? Wie schätzen Sie das ein?
Es gibt ein großes Missverständnis, das die Führungsriege in Ankara natürlich bewusst ausnutzt: Das Prinzip der Gewaltenteilung ist nicht schon damit beschrieben, dass man drei Gewalten in die Verfassung hineinschreibt. Es bleibt ja nicht bei der Aufhebung der Kontrolle der Exekutive durch das Parlament, vielmehr wird das System umgedreht: Die Exekutive kontrolliert das Parlament. Das steht so nicht in der Verfassung, ergibt sich aber daraus, dass der Präsident neuerdings Parteimitglied sein darf und damit auch Parteiämter übernehmen kann. Die Führertradition türkischer politischer Parteien, welche die bisherigen Verfassungen seit 1961 gerade nicht wirksam werden lassen wollte, wird voll durchschlagen. Ein Präsident Erdogan, der gleichzeitig bestimmt, wer Abgeordneter werden darf und wer nicht, bekommt damit ein Instrument in die Hand, das ihn letztlich zum Diktator macht.
Wie viel Einfluss bekommt der Präsident auf die Judikative? AKP-Politiker weisen darauf hin, dass der Präsident in Zukunft nur vier statt bisher fünf Richter des Verfassungsgerichts ernennen könne. Gibt die Verfassungsänderung dem Rechtswesen wirklich eine größere Unabhängigkeit?
Dass er weniger Richter ernennen darf, stimmt ja in der Relation nicht, denn das Verfassungsgericht wird entsprechend weniger Mitglieder haben. Richtig ist aber, dass prinzipiell an der Konstruktion und den Kompetenzen des Verfassungsgerichts nichts geändert wird. Es hat auch die Kontrolle über die Präsidialdekrete, mit denen der Präsident auch gesetzgeberisch tätig werden soll. Aber was nicht ist, das kann noch werden. Denn Respekt vor dem Verfassungsgericht hat Erdogan jedenfalls nicht. Die Judikative im eigentlichen Sinne, also Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, ist einem stärkeren Einfluss der Exekutive ausgesetzt als früher, hier hat der Präsident einen noch nie dagewesenen Einfluss auf die Wahl der Mitglieder des obersten Kontrollorgans, des Rats der Richter und Staatsanwälte.
Welche Rolle spielt in der neuen Verfassung überhaupt noch das Kabinett?
Das Kabinett degeneriert zu einer Art Beraterstab. Denn die Minister sind nicht mehr dem Parlament und nur noch dem Präsidenten verantwortlich.
Gibt es in der Türkei überhaupt eine breite gesellschaftliche Debatte über die Inhalte dieser Verfassungsänderung?
Es gibt eine Debatte, sie krankt aber daran, dass wir eine schwache Opposition haben, nachdem die Nationalisten überwiegend zu Erdogan übergelaufen sind. Kritische Presseorgane bleiben in ihrer öffentlichen Präsenz weit hinter den Claqueuren der Massenpresse zurück, die sich auch nicht scheut, journalistische Grundprinzipien zu verraten, zu denen ich den inneren Zusammenhalt des Berufsstandes zähle. Ferner krankt die Debatte daran, dass diejenigen, die wirklich kompetent die Mängel erklären können und dies versucht haben, zu einem großen Teil ihre Stellen und Existenzen verloren haben. Das Regime tut alles Erdenkliche, die Neinsager zu unterdrücken. Aber es hat damit offenbar nicht erreicht, dass die Umfragewerte sich zugunsten der Regierung gebessert haben, sonst hätte Erdogan nicht Anlass gehabt, nun auch noch Umfragen zu verbieten. Wobei dieses Verbot eigentlich rechtlich keinerlei Bedeutung hat. Die Zeitung „Milliyet“ hat über eine eigene Umfrage berichtet, aber das Ergebnis nicht veröffentlicht. Vielleicht sagt das ja mehr, als Erdogan lieb sein kann.